Externes und internes Bleichen
Allgemeine Vorüberlegungen
Zu den rein
ästhetikverbessernden Maßnahmen in der Zahnmedizin
gehört das Aufhellen von Zähnen. Da in unserer Praxis die
Prophylaxe und orale Rehabilitation bei Zahn- und Kiefererkrankungen
Vorrang haben, führen wir Zahnaufhellungsmaßnahmen nur auf
Verlangen der Patienten und nach ausführlicher Beratung durch.
Anfragen erhalten wir zumeist von Patienten, die ohnehin bereits eine
sehr helle natürliche Zahnfarbe haben. Wird diese dann mit der
Farbskala bestimmt, so erweist es sich nicht selten, daß
Zahnfarbe A 2 vorliegt. Die noch hellere Farbe A 1 kommt bei
Erwachsenen praktisch nicht vor, nur Milchzähne können sie
des öfteren aufweisen.
Natürlich raten wir den Patienten in diesen Fällen von Aufhellungsmaßnahmen, gleich welcher Art, ab.
Soll das externe Bleichen von Zähnen durchgeführt werden, ist es für den Patienten wichtig, folgendes zu wissen:
-Die Aufhellung wird meistens nur um eine Stufe auf der Farbskala möglich sein - etwa von A 4 zu A 3 oder von A 3 zu A 2.
-Der Effekt hält nur etwa ein Jahr an, dann muß die Behandlung wiederholt werden.
-Bereits bestehende Füllungen werden nicht mit aufgehellt und
würden nach dem Bleichen als dunkle Stellen an den
Frontzähnen auffallen, gleiches gilt für die
Keramikverblendung von Kronen oder für Prothesenzähne. Vom
Bleichen bereits mit Füllungen behandelter Frontzähne raten
wir daher unbedingt ab.
-Das eigentliche Bleichmittel ist in jedem Fall Wasserstoffperoxid -
H2O2. Die Einwirkung auf die Zähne kann zu zeitweiser
Überempfindlichkeit führen, welche aber nach einigen Tagen
wieder abklingt und der auch mit anschließender Fluoridierung der
Zahnoberflächen begegnet werden kann. Studien zufolge soll keine
erhöhte Kariesanfälligkeit gebleichter Zähne bestehen.
-Bei Rauchern hat das externe Bleichen wenig Sinn. Teer läßt
die Zähne bei ihnen gelbbraun aussehen. Teerauflagerungen
können mittels Pulverstrahlbehandlung von den Zahnoberflächen
abgestrahlt werden. Danach wird sichtbar, daß sich die
Verfärbungen auch unter der Schmelz- und Dentinoberfläche
abgelagert haben. Die abgestrahlten Beläge sind nach 3-4 Wochen
wieder so auf den Zähnen vorhanden, wie zuvor und auch in den
gebleichten Hartsubstanzen. Die Entfernung der Teerbeläge und das
anschließende Bleichen haben also nur dann Sinn, wenn zugleich
das Rauchen aufgegeben wird. In letzterem Fall aber können diese
Maßnahmen der Zahnaufhellung durchaus eine abschließende
Eigenbelohnung für den Patienten sein, der es geschafft hat, mit
dem Rauchen aufzuhören.
-Je nach Art der Durchführung des Bleichens ist mit
unterschiedlich hohen Kosten zu rechnen, die bei vollständiger
Behandlung in beiden Kiefern durchaus etwa 450,- € betragen
können. Weder von den Gesetzlichen noch den Privaten
Krankenversicherungen oder der Beihilfe für Beamte sind für
diese Maßnahmen Kostenübernahmen zu erwarten.
-An Amalgamfüllungen kommte es durch das Bleichmittel zu erhöhter Quecksilberfreisetzung.
Ursachen für die Verfärbung mehrerer Zähne im Kiefer
-Rauchen
-Schwarzer Tee und Kaffee
-Höheres Lebensalter
-Natürlicherseits dunkle Zahnfarbe
-Gabe des Antibiotikums Tetrazyklin während der Zahnentwicklung
(während der Schwangerschaft und bis etwa zum 10. Lebensjahr daher
kontraindiziert)
-Farbstoffbildende Bakterien (meist schwarze Ränder an den
Zähnen bei guter Mundhygiene, kein Farbeintrag unter die
Zahnoberfläche, auffällig, aber völlig harmlos)
-Allgemeinerkrankungen mit Einlagerung von Blutpigmenten und -abbauprodukten unter der Zahnoberfläche
-Mikrostrukturanomalien der Zahnhartsubstanzen mit verstärkter Einlagerung von Pigmenten
Ursachen für das Verfärben einzelner Zähne
-Absterben des Zahnes durch Trauma, meist im Frontbereich
-Undichte und/ oder insuffiziente Wurzelfüllungen nach Caries penetrans oder Zahntraumen
-Metallstifte, die Ionen abgeben (werden heute nicht mehr verwendet)
Vorgehen beim externen Bleichen
Voraussetzung ist natürlich im Rahmen der
professionellen Zahnreinigung die vollständige Entfernung aller
harten und weichen Beläge sowie von Auflagerungen und
Verfärbungen auf der Zahnoberfläche.
Die aufwendigste und sicherste Methode zur Zahnaufhellung, mit
der alle Zähne erfaßt werden können, ist die Anwendung
von wasserstoffperoxidabgebendem Carbamidperoxidgel in einer
Konzentration bis 15 %. Dieses Gel wird in 10 aufeinanderfolgenden
Nächten in laborgefertigte Tiefziehschienen mit Reservoir
eingebracht, die dann über die Zahnreihen geschoben werden. Zur
Anfertigung der Schienen müssen die Kiefer abgeformt werden; das
Gel wird dem Patienten zur Anwendung ausgehändigt.
Soll weniger kostenaufwendig vorgegangen werden, bieten sich gelhaltige
Streifen an, die sich der Patient für ca. 30 min über die
Frontzahnreihen legt. Der Seitenzahnbereich kann damit nicht
erfaßt werden.
Im Schnellverfahren kann carbamidperoxidhaltiges Gel mit Photoinduktor
auf die Außenflächen der Frontzähne aufgebracht werden
und etwa 30 Minuten mit blauem Licht aus einer speziellen Lampe
bestrahlt werden - hierbei werden dann auch nur die
Außenflächen der Frontzähne aufgehellt.
Internes Bleichen
Sollen einzelne avitale Zähne aufgehellt werden, so
muß zunächst für eine exakte und dichte
Wurzelfüllung gesorgt werden. Oftmals findet schon eine erhebliche
Aufhellung des Zahnes statt, wenn eine undichte Wurzelfüllung
erneuert wird und dabei mit den Kanalinstrumenten die auch bakteriell
bedingten Verfärbungen im Kanallumen abgetragen werden. Alsdann
ist kritisch zu bewerten, inwiefern sich das interne Bleichen
überhaupt lohnt, denn ein avitaler Zahn mit nennenswertem
Hartsubstanzverlust sollte aus Stabilitäts- und Kostengründen
besser gleich überkront werden, wobei es dann leichtfällt,
die passende Verblendfarbe auszuwählen.
Für das interne Bleichen kommen somit klassischerweise vor allem
Frontzähne in Frage, die aufgrund eines länger
zurückliegenden Traumas avital geworden sind, in deren
Pulpahöhle Blutabbauprodukte und zerfallendes Gewebe zur
Verfärbung geführt haben, welche auch durch eine nachfolgende
Wurzelfüllung nicht vollständig beseitigt werden konnte, da
sich diese Pigmente auch in den Dentinkanälchen befinden. Die
Hartsubstanzen aber sollten bis auf die Trepanationsöffnung
unbeschädigt sein. (Sobald eine auch nur geringfügige
Schmelzfraktur vorliegt, ist die Überkronung das Mittel der Wahl.)
Zur Durchführung muß die den Zahn verschließende
Füllung entfernt, die Pulpahöhle von Material freigemacht und
auch ein Teil der Wurzelfüllung im Wurzelkanal beseitigt
werden. Ein bereits vorhandener Stift muß leicht entfernt werden
können, ansonsten kann nur überkront werden. Auf die
Wurzelfüllung wird Compositfüllmaterial aufgetragen, um die
Penetration des Bleichmittels in den Wurzelkanal zu verhindern, da es
sonst zu zervikalen Resorptionen kommen kann, zum Verlust von
bindegewebiger und knöcherner Befestigung des Zahnes.
Das Bleichmittel, hier Natriumperborat (Perborat + Silikat = "Persil"),
wird mit 3 % H2O2 frisch angemischt und als Paste in die
Pulpahöhle eingebracht; der Verschluß zur Mundhöhle
erfolgt wiederum mit einer Compositfüllung.
Nach einer Woche, es sollte bereits eine deutliche Aufhellung des
Zahnes erfolgt sein, muß das Gemisch wieder entfernt werden, ggf.
muß die Prozedur mehrfach wiederholt werden. Welcher
Aufhellungsgrad erreicht werden kann, ist im Gegensatz zu einer
Überkronung nicht sicher vorherbestimmbar. Unsere Erfahrungen
zeigen, daß der Prozeß der Aufhellung auch nach wieder
definitiver Füllungstherapie am Zahn noch weiter voranschreiten
kann.
Rasch können die Kosten für dieses aufwendige Verfahren die einer Überkronung übersteigen.