Kooperationsverträge mit Alten - und Pflegeheimen
(Fortsetzung des Artikels 11/2013 zu Fragen der Gesundheitspolitik aus Sicht der Zahnmedizin)
Im Jahre 2013 wurde ein Zahnarzt zu Schadenersatzzahlungen an seine
Kassenzahnärztliche Vereinigung verurteilt, weil er sich in
besonderem Umfang mit der systematischen und kontinuierlichen Betreuung
von Alten- und Pflegeheimbewohnern befaßt hatte. Obwohl in der
einschlägigen Presse mit Sicherheit nicht die vollständigen
Informationen zu diesem Fall und Urteil vorzufinden waren, um zu einer
eigenen und objektiven Wertung als Leser zu kommen, stellte unsere
Praxis daraufhin schweren Herzens die systematische und kontinuierliche
Betreuung der Bewohner des DRK- Heims Mariental- Horst ein, um uns
nicht ähnlichen Vorwürfen und Forderungen ausgesetzt zu
sehen. Fortan würde es nur noch möglich sein, nicht
transportfähige Heimbewohner im Heim einzeln und nach expliziter
Anforderung zu behandeln, was immer nur eine Schmerzbeseitigung
würde sein können.
Da wir hatten feststellen können, daß die zuvor von uns
jahrelang praktizierte systematische und kontinuierliche Betreuung zu
einer wesentlichen Verbesserung des Mundgesundheitszustandes der
meisten Heimbewohner geführt hatte, waren wir über das
Gerichtsurteil besonders traurig, nicht zuletzt auch deshalb, weil
unser Engagement hauptsächlich idealistische Beweggründe
hatte, denn die dafür abrechenbaren Gebührenpositionen waren
kaum kostendeckend. (Außendienst ist teuer!)
Da das gleiche Problem - so ist anzunehmen - viele Praxen und Alten-
und Pflegeheime betraf, sah sich die Kassenzahnärztliche
Bundesvereinigung veranlaßt, eine systematische und
kontinuierliche Betreuung der Heimbewohner bei Rechtssicherheit
für die sich engagierenden Zahnarztpraxen zu ermöglichen.
Mit Wirkung vom 1.4.2014 wurden für derartige Behandlungen eigene
Abrechnungsnummern mit einer etwas besseren Bewertung geschaffen, die
dann zur Anwendung kommen dürfen, wenn mit der betreffenden
Einrichtung zuvor ein Kooperationsvertrag
geschlossen wurde, in dessen Rahmen unter Berücksichtigung des
Prinzips der freien Arztwahl die systematische und kontinuierliche
Betreuung von Heimbewohnern wieder möglich wurde mit dem Ziel der
Verbesserung der Mundgesundheit der Heimbewohner und damit verbundener
Erhöhung ihrer Lebensqualität.
Nach Bekanntgabe dieser Möglichkeit wurden von unserer Praxis zügig Kooperationsverträge mit der Seniorenresidenz Grasleben und dem DRK- Heim Mariental- Horst geschlossen, um die Lücke der Betreuung nicht noch größer werden zu lassen.
Vor Ort können nun bei jedem Heimbewohner, der dies wünscht,
regelmäßige zahnärztliche Untersuchungen erfolgen
und Behandlungen geplant werden, sofern nötig.
Zugleich erhalten Bewohner und/oder Pflegepersonal Instruktionen und
Anleitung zur Zahn- und Prothesenpflege. Die notwendigen
Maßnahmen werden in Pflegeplänen notiert, die in der
Pflegeeinrichtung verbleiben und jeder Pflegekraft unabhängig von
Dienstplänen und Arbeitseinteilung zur Verfügung stehen, so
daß eine individuelle Mund- und Prothesenhygiene stets
gewährleistet ist.
Obwohl die bürokratischen Hürden, die überwunden werden
mußten, bevor die neuen Abrechnungsnummern von uns angewendet
werden durften, enorm waren, hat sich erwiesen, daß damit seit
langer Zeit in der gesetzlichen Steuerung der Zahnmedizin in
Deutschland in einem Teilbereich eine echte Verbesserung eingetreten
ist.